Der Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU und SPD bringt zahlreiche Änderungen und Neuerungen, die für Betriebsräte von großer Bedeutung sind. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Arbeits- und Fachkräftesicherung

  • Weiterentwicklung der Fachkräftestrategie: Die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und die Erleichterung von Quereinstiegen stehen im Fokus. Zudem wird qualifizierte Einwanderung gefördert, um dem demografischen Wandel zu begegnen.
  • Bürokratieabbau: Durch Digitalisierung und Zentralisierung der Prozesse sowie eine beschleunigte Anerkennung von Berufsqualifikationen sollen bürokratische Hürden abgebaut werden.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Prävention psychischer Erkrankungen: Die Wirksamkeit der Arbeitsschutzinstrumente wird geprüft, um unnötige Mehrfachprüfungen zu vermeiden und den Datenaustausch zu ermöglichen.
  • Gute Arbeitsbedingungen: Speziell für körperlich stark belastete Berufsgruppen werden bessere Arbeitsbedingungen angestrebt.

Mindestlohn und Tarifbindung

  • Mindestlohn: Eine Erhöhung auf 15 Euro im Jahr 2026 ist geplant.
  • Stärkung der Tarifbindung: Einführung eines Bundestariftreuegesetzes und Minimierung von Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen.

Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung

  • Wöchentliche Höchstarbeitszeit: Eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit soll ermöglicht werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
  • Elektronische Arbeitszeiterfassung: Diese soll unbürokratisch geregelt werden, mit angemessenen Übergangsregeln für kleine und mittlere Unternehmen.
  • Vertrauensarbeitszeit: Bleibt ohne Zeiterfassung im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie möglich.

Mehrarbeit/Überstunden

  • Steuerfreie Zuschläge: Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, sollen steuerfrei gestellt werden.
  • Definition von Vollzeitarbeit: 34 Stunden für tarifliche Regelungen, 40 Stunden für nicht tariflich festgelegte Arbeitszeiten.

Betriebsrat und Mitbestimmung

  • Digitalisierung und KI: Rahmenbedingungen für sozialpartnerschaftliche Lösungen und Weiterentwicklung der Mitbestimmung werden geschaffen.
  • Online-Formate: Online-Betriebsratssitzungen und -versammlungen werden als gleichwertige Alternativen zu Präsenzformaten etabliert.
  • Digitaler Zugang für Gewerkschaften: Das Zugangsrecht der Gewerkschaften wird um digitale Möglichkeiten ergänzt.

Inklusion

  • Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Verbesserung der Barrierefreiheit, Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes, Abbau bürokratischer Hürden, bessere Vernetzung der Ansprechpartner und Stärkung der Schwerbehindertenvertretung.

Diese Neuerungen sind für Betriebsräte besonders relevant, um die Interessen der Beschäftigten wirksam vertreten zu können. Es ist wichtig, sich auf diese Änderungen vorzubereiten und gut informiert zu sein, um die Mitbestimmung im Betrieb aktiv mitzugestalten.


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